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Architekt [griechisch »Baumeister«], Bauberuf (meist als freier Beruf ausgeübt), dessen Aufgabe in der Gestaltung der baulichen Umwelt besteht und der die Fähigkeit erfordert, individuelle und gesellschaftliche Ansprüche in ein technisch und wirtschaftlich realisierbares Ordnungskonzept umzusetzen und diesem auch eine künstlerisch befriedigende Form zu geben. Seine Tätigkeit umfasst Planung und Betreuung von Bauwerken aller Art, die Lösung städtebaulicher Aufgaben, gegebenenfalls auch die Konzeption von Inneneinrichtungen und Gartenanlagen.
Architekten gliedern ihre Arbeit in neun so genannte Leistungsphasen , die in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gesetzlich geregelt sind.
- Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) Der Architekt ermittelt gemeinsam mit dem Bauherrn die exakten Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben. Danach wird entschieden, ob noch andere Fachrichtungen beteiligt werden. Bei größeren Projekten ist es unter Umständen notwendig, Fachingenieure hinzuzuziehen.
- Vorplanung (Leistungsphase 2) Mittels Strichskizzen und Zeichnungen im geeigneten Maßstab nehmen die Vorstellungen des Bauherrn erste Gestalt an. Der Architekt klärt in Vorverhandlungen mit Behörden und Ämtern die Realisierbarkeit des Bauvorhabens und erstellt eine erste Kostenschätzung.
- Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) Der Architekt fertigt Schnittzeichnungen, Grundrisse und Außenansichten an, in der Regel im Maßstab 1 : 100. Dazu kommt eine Baubeschreibung des Hauses und eine Kostenberechnung.
- Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Der Architekt reicht die notwendigen Baugenehmigungsanträge im Namen des Bauherrn bei der zuständigen Behörde ein und erwirkt damit die Baugenehmigung. Auch bei "genehmigungsfreien" Bauprojekten müssen die entsprechenden Unterlagen angefertigt und eingereicht werden.
- Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) Nach Erteilung der Baugenehmigung (bzw. nach einer bestimmten Frist bei "genehmigungsfreien" Vorhaben) fertigt der Architekt genaue Zeichnungen im Maßstab 1 : 50 an, wichtige Details in größeren Maßstäben bis hin zum Maßstab 1 : 1.
- Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) Der Architekt arbeitet eine genaue Massenberechnung und Leistungsbeschreibung auf Basis der Ausführungspläne für die Handwerker aus, aufgeteilt in verschiedene "Gewerke" (wie z. B. Maurer-, Maler-, Dachdecker-Arbeiten usw.) und versendet diese als Ausschreibung an Firmen.
- Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) Wenn die Angebote eingegangen sind und vom Architekten geprüft wurden, werden schließlich die Aufträge durch den Bauherren vergeben. Danach erstellt der Architekt den Kostenanschlag.
- Objektüberwachung (Leistungsphase 8) In dieser Phase, auch als Bauüberwachung oder Bauleitung bezeichnet, kontrolliert und koordiniert der Architekt die Arbeiten auf der Baustelle. Wenn ein Auftrag ausgeführt wurde, nimmt der Architekt die geleisteten Arbeiten mit dem Bauherrn ab und prüft die eingehenden Rechnungen.
- Objektbetreuung und Dokumentation (Leistungsphase 9) Der Architekt stellt alle Zeichnungen, Rechnungen, Abnahmen, Gutachten, Sicherheitsleistungen und Kostenrechnungen zusammen und übergibt sie dem Bauherrn.
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